Bei der Fallaufnahme, der sog. Erstanamnese, berichtet der Patient, was ihm zu schaffen macht, welche Probleme ihm die Krankheit bereitet, wie sie
angefangen hat, was seitdem für Beschwerden aufgetreten sind, etc. Wichtig sind auch frühere Erkrankungen und in welcher Reihenfolge sie aufgetreten sind sowie auch Erkrankungen der Eltern und
Großeltern.
Aufgrund dieses ganzheitlichen Krankheitsbildes sucht der Homöopath einen Arzneistoff aus, der genau diesem Bild mit denselben Krankheitszeichen
entspricht.
Nach einem bestimmten Zeitraum der Einnahme wird bei der Folgekonsultation (Folgeanamnese) vom Patienten berichtet, was sich durch das Arzneimittel
körperlich und allgemein in seinem Befinden gebessert oder geändert hat.
Je nach Behandlungsverlauf sind danach noch weitere Termine erforderlich, die meist in Abständen von einigen Wochen erfolgen.
Chronische Erkrankungen sind nicht von heute auf morgen entstanden – dementsprechend braucht auch ihre Heilung manchmal etwas Zeit und Geduld.
Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich..
Außerhalb der Telefonsprechzeiten ist der Anrufbeantworter geschaltet, ich rufe dann gerne zurück.
Behandlungskosten
Erstanamnese bei Erwachsenen und
Jugendlichen ab 14 Jahren, im chronischen Krankheitsfall
Dauer ca. 1 ½ bis 2 ½ Stunden 180,00 Euro.
Erstanamnese bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr, im chronischen Krankheitsfall
Dauer ca. 1 bis 2 Stunden 120,00 Euro.
Erstanamnese bei Kindern bis zum 2. Lebensjahr , im chronischen Krankheitsfall
Dauer ca. 1 Stunde 100,00 Euro.
Homöopathische Akutanamnese 36,00 Euro
Schmerzbehandlung nach Liebscher und Bracht, Dauer ca. 1 Stunde 90,00 Euro
Die Folgetermine und telefonischen Beratungen werden nach Zeitaufwand berechnet.
Eine halbe Stunde Behandlung kostet 48,00 Euro. Die meisten privaten Kassen übernehmen die Behandlungskosten in unterschiedlichem Umfang, bitte erkundigen Sie sich. Die gesetzlichen Kassen gewähren keine Zuschüsse.